zum Urteil des BVerfG – 02.08.2024
Auch wenn die Wahlrechtsreform im Hinblick auf die 5%-Hürde in Zukunft nochmal nachgebessert werden muss, haben wir jetzt endlich ein Wahlrecht, das einen durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer werdenden Bundestag verhindert. Danke an die Ampelkoalition für diesen Erfolg, der unter Beteiligung der Union auf absehbare Zeit nicht möglich gewesen wäre.